Gemeinde Melchnau

Baumgartenstrasse 4
4917 Melchnau

Tel. 062 917 50 20
Fax 062 917 50 39
info(at)melchnau.ch

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch
09.00 Uhr–12.00 Uhr
15.00 Uhr–17.30 Uhr

Donnerstag
07.30 Uhr–12.00 Uhr
15.00 Uhr–18.30 Uhr

Freitag
09.00 Uhr–12.00 Uhr
15.00 Uhr–16.30 Uhr

Hundehaltung

Kennzeichnung und Registrierung der Hunde

Seit Ende 2006 müssen alle Hunde mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank registriert sein. Hunde, welche vor Ende 2005 noch tätowiert worden sind, müssen nicht zusätzlich mit einem Chip versehen, jedoch über den Tierarzt der Datenbank gemeldet werden.

Welche Daten werden erhoben?

  • Name
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Rasse oder Rassentyp
  • Fellfarbe
  • Abstammung des Hundes (Mikrochip- oder Tätowierungsnummer der Eltern)
  • Name und Adresse des Tierhalters, bei dem der Hund geboren wurde und des Tierhalters zum Zeitpunkt der Kennzeichnung
  • Name des kennzeichnenden Tierarztes
  • Datum der Kennzeichnung

Was muss ich tun?

1. Nach dem 1. Januar 2006 geborene Hunde müssen innert 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Mikrochips dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Diese sorgen auch für die Meldung des Hundes an die Datenbank.

2. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die bereits mit einer gut lesbaren Tätowierung oder einem älteren Mikrochip versehen sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Sie müssen jedoch durch die Tierärztin oder den Tierarzt der Datenbank gemeldet sein.

3. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die weder tätowiert noch gechippt sind, müssen bis Ende 2006 gekennzeichnet und registriert werden.

Mit dieser neuen Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung erhält jeder Hund eine einzigartige Nummer, mit der er eindeutig identifizierbar ist. Auf die Abgabe von Kontrollmarken wird in diesem Fall verzichtet.

Der vollständige Verordnungstext sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Homepage des kantonalen Veterinärdienstes abrufbar.

 

Findeltiere

Wer im Kanton Bern einen Hund, eine Katze oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies ab dem 1. Januar 2009 dem Berner Tierschutz mitteilen.
Kontakt:
Telefon 0800 184 400
E-Mail meldestelle(at)bernertierschutz.ch

Eigentümer, denen ihr Haustier abhanden gekommen ist, melden sich unter Tel. 0900 184 400.

 

obligatorischer Hundehalterkurs

Seit dem 1. September 2008 sieht das Gesetz eine Ausbildungspflicht für Hundehaltende vor. Diese obligatorische Ausbildung des Hundehalters wird "Sachkundennachweis" genannt und beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil.

Angebot Kynologischer Verein Langenthal und Umgebung:

  • Sachkundenachweis SKN Theorie und Praxis (obligatorischer Hundehalterkurs)
  • Welpenspielstunden
  • Junghundetraining
  • Familienhundekurse
  • Sporthundebereich

Weitere Informationen sind unter www.hunde-langenthal.ch zu finden.