Gemeinde Melchnau

Baumgartenstrasse 4
4917 Melchnau

Tel. 062 917 50 20
Fax 062 917 50 39
info(at)melchnau.ch

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch
09.00 Uhr–12.00 Uhr
15.00 Uhr–17.30 Uhr

Donnerstag
07.30 Uhr–12.00 Uhr
15.00 Uhr–18.30 Uhr

Freitag
09.00 Uhr–12.00 Uhr
15.00 Uhr–16.30 Uhr

News aus Melchnau

Regionalkonferenz Oberaargau

Am 11. März 2012 findet die Abstimmung über die Einführung der Regionalkonferenz Oberaargau statt. Der Gemeinderat Melchnau befürwortet die Einführung der Regionalkonferenz.

Detailinformationen erhalten Sie unter http://www.oberaargau.ch/index.php?id=182.

Neue Öffnungszeiten ab 01.03.2012

Montag bis Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Winterbilder

Hier können Sie sich die Winterbilder aus Melchnau ansehen.

13.12.2011

Preiserhöhung Tageskarten ab 01.05.2011

Da die SBB die Preise für die Tageskarten erhöht hat, verkauft die Gemeindeverwaltung Melchnau die Flexikarten ab dem 01.05.2011 neu für Fr. 38.00.

08.03.2011

Ressortverteilung im Gemeinderat

Der Gemeinderat hat die Ressortverteilung wie folgt beschlossen:

Gemeinderatspräsidentin (stille Wahl)
- Leuenberger Anna, SVP

Gemeinderatsvizepräsidentin
- Blum Christine, SP

Bildung und Erwachsenenbildung
- Fink Therese, SVP

Finanzen und Steuern
 -Blum Christine, SP

Liegenschaften und Strassen
- Jäggi Ulrich, SVP

Versorgungswerke (Wasser und Strom)
- Blum Christine, SP

Entsorgungswesen (Abfall und Abwasser)
- Sutter Ursula, EVP

Baupolizei und Planung
- Jäggi Ulrich, SVP

Öffentliche Sicherheit
- Leuenberger Anna, SVP

Soziales und Kulturelles
- Sutter Ursula, EVP

20.01.2011

Wahlen durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an der ersten Sitzung folgende Kommissionen gewählt:

Kommission Versorgungswerke
- Sutter Stephan, 1963, El. Ing. HTL, Alte Gjuchstrasse 10 (EVP), bisher
-
Burkhard Hans-Ulrich, 1944, Rentner, Unt. Waldbachweg 3 (parteilos), bisher
-
Roth Matthias, 1966, dipl. Elektriker, Neustrasse 4 (BDP), bisher
-
Lanz Werner, 1970, Sanitärinstallateur, Zälgweg 8 (SVP), neu

Kommission Entsorgung
- Hofer Hans, 1964, Landwirt, Birlihof (SVP), bisher
-
Gafafer Christian, 1960, Projektleiter Holzbau, Madiswilstr. 36 (EVP), bisher
- Beisitzer
 von der Gemeinde Reisiswil: Wisler Christian, bisher

Friedhofkommission
- Gemeinde Busswil: Lüscher Ulrich, bisher
- Gemeinde Reisiswil: Meyer Heinz, bisher
- Kirchgemeinde: Meyer Walter, neu
- Gemeinde Melchnau: Grossenbacher Monika, bisher

20.01.2011

Neue Hüttenwartin Babeliplatz

Seit dem 1. Januar 2011 ist Frau Eggenwiler Tanja die neue Hüttenwartin bei der Waldhütte beim Babeliplatz. Sie ist erreichbar unter folgender Telefonnumer: 062 927 15 62

20.01.2011

Strompreise ab 1. Januar 2011

Die Tarife für die Netznutzung konnten - im Vergleich aller Kunden aus dem Versorgungsgebiet Melchnau - ab 01.01.2011 leicht gesenkt werden.

Die neuen Tarife (Energie- und Netznutzung) können Sie hier downloaden

21.12.2010

Vorauszahlungen werden belohnt

Ab dem Steuerjahr 2011 können die Steuerpflichtigen des Kantons Bern an ihre Ratenrechnungen Vorauszahlungen leisten, welche der Kanton verzinst. Neu werden die Termine für das Begleichen der drei Steuerraten um 20 Tage vorverlegt.

Ab 2011 können natürliche Personen die periodischen Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern bereits vor Fälligkeit der Steuerrechnung begleichen. Der Kanton Bern entrichtet darauf einen Vorauszahlungszins. Die Vorauszahlung kann mit einer oder mit mehreren Überweisungen erfolgen, so dass die Steuerpflichtigen auch einen Dauerauftrag mit Monatszahlungen wählen können. Sollten die Vorauszahlungen die voraussichtlich geschuldeten Steuern wesentlich übersteigen, wird der betreffende Überschuss ohne Vorauszahlungszins zurückerstattet.

Die vom Regierungsrat revidierte Bezugsverordnung sieht vor, dass die geleistete Vorauszahlung bei Ablauf der Zahlungsfrist der jeweiligen Ratenrechnung an diese angerechnet wird. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Verzinsung. Über die jeweilige Ratenrechnung hinausgehende Vorauszahlungen werden bis zum Ende des Steuerjahres verzinst. Vorauszahlungszinsen und allfällige Vorauszahlungsüberschüsse werden als Vorauszahlungen für das Folgejahr behandelt und entsprechend ausgewiesen.

Der für eine Steuerperiode massgebliche Zinssatz wird jeweils am Ende des Vorjahres festgesetzt. Er wird sich in einer Grössenordnung der Zinssätze der Lohnsparkonti der Finanzinstitute bewegen und vom Regierungsrat – zusammen mit dem Zinssatz für die Verzugs- und Vergütungszinsen – Ende 2010 festgelegt.

Als weitere Neuerung sieht die revidierte Bezugsverordnung vor, dass die drei Termine für die Ratenrechnungen der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen um 20 Tage auf den 20. Mai, 20. August und 20. November vorverlegt werden. Die Ratenrechnung muss dann innert 30 Tagen beglichen werden. Dies trägt einem Anliegen der Gemeinden Rechnung. Diese sehen sich heute zum Teil mit Liquiditätsengpässen konfrontiert, welche sie mit Fremdmitteln überbrücken müssen.

Wie bisher werden mit der ersten Rate 40 Prozent und mit den beiden weiteren Raten je 30 Prozent der voraussichtlich geschuldeten Steuer erhoben. Die Berechnung der Ratenrechnungen basiert auf den Angaben der Steuererklärung für das Vorjahr, sofern diese bereits eingereicht und erfasst ist. Ansonsten dienen die Veranlagungsdaten der früheren Jahre als Berechnungsgrundlage.

16.09.2010